Fahrschulen

Fahrschule ist ein Begriff für eine überwiegend privatwirtschaftliche Schule zum Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse zum Führen eines Kraftfahrzeugs. Für Dienstführerscheine während militärischer Ausbildungen bestehen meistens eigene Fahrschulen, so wie bei der Bundeswehr. In der Schweiz ist die militärische Fahrberechtigung mit dem zivilen Führerausweis zusammengekoppelt. Wer in Deutschland eine Fahrschule betreiben will, bedarf der Fahrschulerlaubnis nach dem Fahrlehrergesetz (FahrlG). Wer Fahrschüler ausbildet (Fahrlehrer), bedarf der Fahrlehrerlaubnis nach dem Fahrlehrergesetz (FahrlG). In vielen Ländern Europas können Lernfahrten auf privater Basis durchgeführt werden. Wer gewerblich Fahrunterricht erteilt, benötigt dort den Fahrlehrerausweis. Zu Österreich siehe auch L17-Ausbildung.


1 Fahrschulen in Deutschland
1.2 Fahrlehrer-Ausbildung (Deutschland)
2 Fahrschulen in der Schweiz



Fahrschule


Chauffeursausbildung 1905. Ausbildung in der Chauffeursschule Aschaffenburg. Bayerischer Fahrlehrerverband
Erste deutsche Autolenkerschule (1906)
Fahrschulausbildung bei der Straßenbahn, Gera 1989
Fahrschul-Oberleitungsbus bei den Verkehrsbetrieben LuzernDie erste deutsche Fahrschule wurde von Rudolf Kempf als die „Auto-Lenkerschule“ des Kempf'schen Privat-Technikums in Aschaffenburg gegründet. Deren erster Kurs startete am 7. November 1904.
Teilnehmen durften Männer ab 17 Jahren, die ein amtliches Sittenzeugnis vorlegen konnten. Am ersten Kurs nahmen 36 technisch begabte Männer – Schlosser, Mechaniker, Automobilhändler – aus verschiedenen Nationen teil. Die zu dieser Zeit noch nicht vorgeschriebene Ausbildung sollte angehende Chauffeure auf ihren Beruf vorbereiten und in getrennten Kursen Fahrzeugbesitzern das Selbstfahren beibringen.

Kempfs Fahrschule wurde von den Automobilherstellern begrüßt und unterstützt. Sie versprachen sich von einer guten Fahrausbildung ein größeres Käuferinteresse an den Automobilen. Am 17. November 1906 wurde Kempf allerdings wegen unsittlichen Benehmens die Erlaubnis zur Fahrerausbildung entzogen.

Bereits mit der Verordnung, betreffend die Ausbildung von Kraftfahrzeugführern vom 3. Februar 1910 wurde eine behördlich ermächtigte Person zur Ausbildung vorgeschrieben. Es konnte jedermann eine Ausbildung durchführen, wenn er Kenntnisse vom Fahren hatte.
Mit der Verordnung vom 1. März 1921 wurde die Erlaubnis zur Ausbildung von der oberen Verwaltungsbehörde neu geregelt. Von nun an sprach man von Fahrlehrer und Fahrschule. Damit wurde erstmals ein bestimmtes Mindestmaß an die Anforderungen eines Fahrlehrers gestellt. Auch der Inhaber einer Kfz-Fabrik oder Kfz-Handlung konnte sich als Fahrlehrer eintragen lassen.
Die Fahrlehrer-Ausbildung wurde mit dem Fahrlehrergesetz (FahrlG) vom 25. August 1969, den so genannten Fahrlehrerausbildungsstätten übertragen. Fahrlehrer erhielten ab dieser Zeit eine geregelte Ausbildung.


Fahrlehrer-Ausbildung (Deutschland)
Siehe Hauptartikel: Fahrlehrer

Fahrlehrer sind nach dem bundeseinheitlichen Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz) und seinen Verordnungen staatlich anerkannte Lehrkräfte. Sie bilden ihre Schüler, in der Mehrzahl erwachsene Personen, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen (Fahrschüler), nach den Vorgaben der Fahrschüler-Ausbildungsordnung in Theorie und Praxis aus.

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Fahrschule

Wer Fahrschüler unterrichten bzw. ausbilden will, bedarf dazu der amtlichen Anerkennung, ausgewiesen durch die Fahrlehrerlaubnis/ Fahrlehrerschein. Diese wird in Deutschland auf Grundlage des Fahrlehrergesetz (FahrlG) von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde auf Antrag erteilt, sofern der Antragsteller die allgemeinen Voraussetzungen und im Besonderen die abgeschlossenen Prüfungen der staatlich reglementierten Ausbildung vorweisen kann. Der Nachweis einer Lehrerlaubnis als staatlich anerkannter Fahrlehrer wird mit dem Fahrlehrerschein vorgenommen, der innerhalb der praktischen Ausbildung vom Fahrlehrer mitzuführen ist.